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   BayObLG, 15.08.2023 - 204 StObWs 172/23   

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https://dejure.org/2023,24046
BayObLG, 15.08.2023 - 204 StObWs 172/23 (https://dejure.org/2023,24046)
BayObLG, Entscheidung vom 15.08.2023 - 204 StObWs 172/23 (https://dejure.org/2023,24046)
BayObLG, Entscheidung vom 15. August 2023 - 204 StObWs 172/23 (https://dejure.org/2023,24046)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    BayStVollzG Art. 13 Abs. 1 Nr. 1, 16 Abs. 2, 19 Abs. 3
    Strafvollzug - Widerruf von Lockerungen - Sicherheit und Ordnung

  • rewis.io

    Strafgefangener, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, Rechtsbeschwerdegericht, Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, Feststellungsinteresse, Antragsgegner, Rechtswidrigkeit, Widerruf der Zulassung, Widerrufsgründe, Sicherung ...

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  • rechtsportal.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2024, 50
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Blutuntersuchung; HIV-Test ohne Wissen

    Auszug aus BayObLG, 15.08.2023 - 204 StObWs 172/23
    Eine Beweislastzuordnung kann auch in Verfahren erforderlich werden, die - wie hier - dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegen, denn die Zuordnung der Beweislast für eine bestimmte Tatsache entscheidet nur darüber, zu wessen Lasten es geht, wenn das Vorliegen oder Nichtvorliegen der Tatsache ungewiss bleibt (BVerfG, Beschluss vom 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13 -, juris Rn. 23).

    Angesichts unvereinbarer Sachverhaltsdarstellungen von Gefangenen und Justizvollzugsanstalt dürfen die Gerichte nicht einseitig die Beweislast dem Gefangenen zuweisen, ohne zu prüfen, ob und wie der Gefangene grundsätzlich die Möglichkeit hat, dieser Beweislast zu genügen (BVerfG, Beschluss vom 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13 -, juris Rn. 15).

  • BVerfG, 17.03.2021 - 2 BvR 194/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines ehemals Inhaftierten gegen die Anhaltung

    Auszug aus BayObLG, 15.08.2023 - 204 StObWs 172/23
    Auch aus den Briefen vom 24.8.2018 und 21.11.2018, deren Überwachung zum Schutz bedeutsamer Rechtsgüter, wie Gefahren für das Vollzugsziel und die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt, sowie Verhinderung der Vertuschung begangener oder der Begehung neuer Straftaten, verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig ist (BVerfG, Beschluss vom 17.3.2021, 2 BvR 194/20, juris Rn. 33), und dem Brief an Frau L. vom 13.11.2018 allein oder in Zusammenschau mit den oben näher dargestellten Umständen kann eine entsprechende Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung in der Anstalt nicht festgestellt werden.
  • BVerfG, 04.01.2021 - 2 BvR 673/20

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt

    Auszug aus BayObLG, 15.08.2023 - 204 StObWs 172/23
    Das Feststellungsinteresse im Sinne des Art. 208 BayStVollzG i.V.m. § 115 Abs. 3 StVollzG besteht, weil der Strafgefangene in der Sache durch den Widerruf der Zulassung zur Außenbeschäftigung und die Einschränkung der gemeinschaftlichen Unterbringung einen Eingriff in seine Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 GG sowie Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geltend machen kann, weil dies auf die weitere Resozialisierung negative Auswirkungen gehabt haben konnte (BVerfG, Beschluss vom 04.01.2021 - 2 BvR 673/20 -, juris).
  • OLG Hamm, 28.02.1994 - 1 Vollz (Ws) 279/93
    Auszug aus BayObLG, 15.08.2023 - 204 StObWs 172/23
    Die Anordnung selbst steht bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen dann im Ermessen der Vollzugsbehörde (OLG Hamm, Entscheidung vom 28.2.1994 - 1 Vollz (Ws) 279/93 -, juris).
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